Praktikum zum Erwerb der FHR

Sie müssen Praktika über insgesamt 24 Wochen nachweisen, von denen Ihnen 6 Wochen üblicherweise bereits im Rahmen Ihrer schulischen Ausbildung anerkannt wurden. Vergewissern Sie sich, indem Sie einen Blick auf Ihr Abschlusszeugnis werfen. Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie auch hier.

Das Praktikum soll in Betrieben, Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, in denen die entsprechenden Tätigkeiten (siehe Informationsblatt) ausgeführt werden.

Suchen Sie sich einen der o. g. Betriebe, in dem Sie die Möglichkeit haben, einen möglichst weitgehenden Einblick in die geforderten Arbeitsbereiche (siehe Informationsblatt) zu erhalten. Praktikumsstellen können Sie beispielsweise über die Seite der IHK finden.

Schließen Sie mit dem Betrieb den vorliegenden Mustervertrag, und legen Sie diesen anschließend Frau Stock zur Prüfung vor. Informationen zu dem Vorgehen finden Sie auch hier.

Stellen Sie während des Praktikums sicher, dass Sie möglichst viele der geforderten Arbeitsbereiche kennen lernen. Wechseln Sie den Betrieb, wenn Sie allzu einseitig eingesetzt werden.
Lassen Sie sich das Praktikum auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigen und drucken Sie bitte dazu das Formular beidseitig, d. h. auf einem Blatt Papier (Vor- und Rückseite) aus!

Verfassen Sie einen aussagekräftigen Praktikumsbericht, in dem Sie über die von Ihnen durchlaufenen Arbeitsbereiche und ausgeführten Tätigkeiten möglichst detailliert Auskunft geben.

Der Bericht sollte wie folgt aufgebaut sein:

  • Kopfteil mit Ihrer Adresse, Ort und Datum, gefolgt von der Adresse des Max-Weber-Berufskollegs
  • Hauptteil mit der Kurzdarstellung des Betriebes sowie der detaillierten Beschreibung der Arbeitsbereiche mit Angabe der jeweiligen Ansprechspartner
  • Schlussteil mit Ort, Datum, Ihrer Unterschrift sowie Bestätigungsvermerk des Betriebes