ZQ Doppelqualifikation FHR und Ausbildung

Für Bildungsgänge: Berufsschulbildungsgänge Büromanagement, Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerfachangestellte

(erweiterbar)

Dauer: Zusätzlicher Unterricht
Prüfung: Zum Ende des Bildungsgangs (ca. Mai/Juni des Abschlussjahres)
Ansprechpartner: Karen Stock (doppelquali@mwbk.nrw.schule)

Schülerinnen und Schüler mit FOR, die eine duale Ausbildung beginnen, können parallel zusätzlichen Unterricht besuchen, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Da der zusätzliche Unterricht am Nachmittag liegt, ist die Genehmigung des Ausbildungsbetriebs notwendig und der Besuch spezieller Klassen, damit der Doppelqualifizierungsunterricht und der Berufsschulunterricht koordiniert werden können.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung und dem Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung wird die volle Fachhochschulreife zuerkannt, die zum Studium an allen Fachhochschulen des Landes oder dem Besuch der FOS 13 (Abiturbildungsgang für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler) berechtigt.