Unterrichtsausweitung ab dem 19.04.2021 – Selbsttestverpflichtung für unsere Schüler/innen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung hat uns am Donnerstag mitgeteilt, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf, d. h. wir sind aufgerufen einen möglichst großen Umfang an Präsenzunterricht anzubieten. Dabei sind Prioritäten, die die frühesten anstehenden Prüfungen und Abschlüsse sowie pädagogische Erfordernisse berücksichtigen, zu setzen.

Wir werden daher ab der kommenden Woche sowohl Präsenzunterricht (auch als Wechselunterricht) als auch Distanzunterricht anbieten. Der Wechselunterricht bedeutet, dass Klassen zweigeteilt sind und jeweils eine Hälfte in der Schule lernt und die andere Hälfte synchron zu Hause. Diese Klassen sind orange eingefärbt. Klassen im Distanzlernen sind grün eingefärbt. Sie finden die Informationen zu Ihrer Klasse unter dsbmobile.de.

Seit dem 12. April gilt in den Schulen eine Pflicht zur Testung. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Die Rechtsgrundlagen dazu finden Sie in der Coronabetreuungsverordnung unter: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf .

An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

Auch unter den gegenwärtigen Umständen freuen wir uns, Schülerinnen und Schülern wieder in Präsenz beschulen zu können.

Bleiben Sie gesund!

Sabine von Zedlitz