Fachangestellte/-r Rechtsanwalt

Der Alltag in einer Rechtsanwaltskanzlei ist vielfältig: Verkehrsunfälle, Ehesachen, Strafverteidigung, Mietstreitigkeiten oder Zahlungsklagen. Doch für die Rechtsanwaltsfachangestellten geht es nicht um trockene Paragrafen, vielmehr steht in ihrem Aufgabenbereich der Mensch im Vordergrund. Die Rechtsanwaltsfachangestellten sind in der Kanzlei die erste Kontaktperson für Mandanten.

Sie nehmen Telefonate entgegen, vereinbaren Termine mit Mandanten und fragen bei Gerichten nach. Als Rechtsanwaltsfachangestellte übernehmen sie die büromäßige Bearbeitung von Fällen und überwachen Fristen und Termine. Sie führen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren durch und führen selbstständig nach Diktat die Korrespondenz mit den Mandanten. Sie bearbeiten den Postein- und –ausgang und erstellen Gebührenberechnungen. Dafür sind umfangreiche rechtliche Kenntnisse und organisatorische Fertigkeiten notwendig.

Am Ende der Ausbildung sind die Rechtsanwaltsfachangestellten in der Lage, mit Gesetzestexten zu arbeiten; sie können berufsbezogene Texte sprachlich und sachlich richtig formulieren und gestalten und sind mit den organisatori­schen und betriebswirtschaftlichen Vorgängen einer Kanzlei vertraut. Sie arbeiten mit Mandanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kanzlei kommunikativ und kooperativ zusammen.

Ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte sind auch in anderen Branchen sehr gefragt: Bei Banken, Versicherungen, Behörden und in Betrieben der freien Wirtschaft bieten sich gute Anstellungschancen.

Unterricht am Max-Weber-Berufskolleg

Der Unterricht findet immer als Teilzeitunterricht an zwei Tagen in der Woche statt. Die Grundlage des Unterrichts bildet der Bildungsplan des Landes NRW für den Ausbildungsbe­ruf „Rechtsanwaltsfachangestellte(r)“. Er gliedert sich in einzelne Lernfelder, die durch Lernsituationen ergänzt werden. Sie finden ihn hier:

https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachklassen-duales-system-anlage-a/berufe-a-bis-z/renopat-berufe/bildungsplne-und-ausbildungsordnungen/bp-renopat-berufe.html

1. Fächer im berufsbezogenen Lernbereich:

  • Betriebsprozesse
  • Wirtschafts- und Sozialprozesse
  • Anwaltliche Geschäftsprozesse
  • Fremdsprachliche Kommunikation

2. Fächer im berufsübergreifenden Lernbereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Politik und Gesellschaftslehre
  • Religionslehre

3. Differenzierungsbereich:

  • RA-Micro

Am MWBK legen wir Wert auf Praxisnähe und Digitalisierung. Deshalb ergänzen wir die vorgeschriebenen Fächer in der Unterstufe durch eine Stunde Unterricht in der Anwaltssoftware RA-Micro im Differenzierungsbereich. Hier steht die Wissensverknüpfung aus den unterschiedlichen Fächern bei der Bearbeitung eines Mandats im Vordergrund.

  • Mögliche Zusatzqualifikation FHR (Doppelqualifikation):

Schüler:innen mit FOR, die eine duale Ausbildung beginnen, können parallel zusätzlichen Unterricht besuchen, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Da der zusätzliche Unterricht am Nachmittag liegt, ist die Genehmigung des Ausbildungsbetriebs notwendig.

Dauer der Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 3 Jahre und kann bei Nachweis der Hoch­schul- bzw. Fachhochschulreife Wirtschaft und Verwaltung auf 2,5 Jahre verkürzt werden. Der Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit ist vom Ausbildenden bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu stellen. Eine (weitere) Verkürzung um 6 Monate auf 2 Jahre ist aufgrund guter schulischer Leistungen möglich.

Bitte geben Sie schon bei der Anmeldung an, welche Ausbildungsdauer Sie wünschen. Berücksichtigen Sie dabei, dass sich das Angebot der zweijährigen Klasse nur an die Schüler:innen richtet, die schon bei Ausbildungsbeginn eine 24monatige Ausbildungszeit für sich in Erwägung ziehen; ein späterer Wechsel in diese Klasse ist nicht möglich; eine Verlängerung der Ausbildung aber schon.

Neu ab dem Schuljahr 2023/2024:

Um sicher eine 2jährige Klasse anbieten zu können, werden ab diesem Schuljahr die Schüler/-innen, die eine 24monatige Ausbildungszeit planen, in allen Fächern bis auf das Fach „Anwaltliche Geschäftsprozesse“ gemeinsam mit den Patentanwaltsfachangestellten beschult. Im Fach „Anwaltliche Geschäftsprozesse“ erhalten die Auszubildenden als Rechtsanwaltsfachangestellte/r einen gesonderten, auf die besonderen Anforderungen ihres Berufs abgestimmten Unterricht.

Um Fahrtzeiten zu reduzieren und digitale Kompetenzen zu fördern, erfolgt der Unterricht in dieser gemeinsamen Verkürzerklasse an einem Tag der Woche in Präsenz und am 2. Berufsschultag mittels Videokonferenzsystem über die Distanz (Teleteaching).

In einem virtuellen Klassenraum erfolgen Unterrichtsgespräche. Über die Dateiablage unseres Lernmanagementsystems werden Arbeitsblätter und Tafelbilder geteilt.
Schüler/-innen, die in diese Verkürzerklasse eingeschult werden sollen, benötigen ein digitales Endgerät (mindestens ein Tablet) mit Kamera und Mikrofon.

 Neu ist auch, dass alle Schüler:innen mit einer Ausbildungsdauer von 30 und 36 Monaten eine zusätzliche Stunde Deutsch bekommen. Im Sinne eines sprachsensiblen Unterrichts soll besonderes Augenmerk auf das Verstehen und Anwenden von Gesetzestexten, einen sicheren Umgang mit der Rechtssprache und das Erschließen von anspruchsvollen Sachverhalten gelegt werden.

 

Die für diesen Ausbildungsberuf zuständige Kammer ist die

Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211-49502-0

Telefax: 0211-49502-28
E-Mail: info@rak-dus.de

Lernmittel

Beschaffen Sie sich die nachfolgenden Lernmittel jeweils zum Beginn des Schuljahres in der neuesten Auflage.

Behr, Cleesattel:
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte – Lernsituationen, 1. Ausbildungsjahr
Europa-Verlag

Cleesattel, Engel:
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte -Lernsituationen, 2. Ausbildungsjahr
Europa-Verlag

Cleesattel, Gansloser:
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte – Lernsituationen, 3. Ausbildungsjahr
Europa-Verlag

Für die Prüfungsvorbereitung und die Prüfung werden aktuelle Texte des BGB, der ZPO und der ArbG aus dem Beck Verlag benötigt. Die Kanzleien werden gebeten, ihren Auszubildenden diese Gesetzestexte bereits zu Beginnn der Unterstufe als Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, um den Umgang damit von Anfang an üben zu können. Sie dürfen Ihre kommentierten Gesetzestexte mit in die Abschlussprüfung nehmen. Weitergehende Informationen erhalten Sie hierzu in den ersten Unterrichtsstunden.

Ansprechpartnerinnen

Die zuständige Abteilungsleiterin ist Frau Vollmann, die Bildungsgangleiterin ist Frau Siebert. Nehmen Sie direkt per Email Kontakt zu ihnen auf: recht@mwbk.nrw.schule