Hier finden Sie Informationen zum Streik am Donnerstag, Freitag und Montag.
Teilnahmepflicht am Unterricht
Grundsätzlich gilt:
Auch bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des ÖPNV besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht weiterhin uneingeschränkt. Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder den Schulweg organisieren und die Schule erreichen. Volljährige tragen diese Verpflichtung selbst.

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