Das #MWBK empfiehlt allen Schülerinnen und Schülern weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht zu tragen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung zum 01.09.2020 hat die Landesregierung die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) im Unterricht an festen Sitzplätzen nicht verlängert, weil die Corona-Zahlen im Bundesland rückläufig sind.

Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.

Wir empfehlen den Schülerinnen und Schülern, die MNB freiwillig auch weiterhin im Unterricht zu tragen, damit ggf. notwendige Quarantänemaßnahmen im Falle einer Corona-Infektion so eng wie möglich begrenzt werden können. Siehe dazu auch: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten. Die Ausbilder besprechen bitte mit ihren Auszubildenden, wie sie sich verhalten sollen.

In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt sowohl beim Essen und Trinken auf dem Schulhof als auch am festen Platz im Klassenraum (Ausnahmeregelung abweichend von der Schulordnung!) sowie an Sitzplätzen in der Cafeteria.

Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet.  Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar.

Sie können die Information des Schulministeriums unter: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Sabine von Zedlitz

Schulleiterin